Die Pacht für Kleingärten wird gezielt begünstigt und ist erheblich geringer als für sonstige Erholungsflächen. Daher wurden auch Gesetze und Vorschriften erlassen, um das, was mit der Begünstigung bezweckt ist, auch zu fördern. Zu den allgemeinen Verpflichtungen, die man mit einem Garten eingeht, gehören:
- Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn (dazu gehört: keine ständigen, lauten und ausufernden Feiern, Einhaltung der Mittagsruhe).
- Offenheit gegenüber Besuchern (dazu gehört: keine Hecken oder Zäune, die nachhaltig den Blick einschränken).
- Pflege von Laube und Garten, um deren Wert auch für Nachfolger zu erhalten.
- Berücksichtigung der Belange der Natur (z.B. keine Flächenversiegelung, keine Pestizide).
- Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit, die durch die Mitgliederversammlung und den Vorstand der Kolonie geregelt wird.
Mehr dazu in der Gartenordnung.